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Donnerstag, 23.02.2012
AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der MDC- Networks GmbH


§1. Anwendungsbereich

a. Alle Lieferungen und Leistungen der MDC- Networks GmbH (im folgenden MDC genannt) erfolgen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs) in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassungen.
b. Abweichende Regelungen haben nur dass Geltung, wenn sie zwischen der MDC und dem Kunden schriftlich verreinbart worden sind.

§2. Vertragsschluss / Bestellung

a. Die Angebote sind unverbindlich und freibleibend. Die Angebote haben eine Gültigkeit von 14 Tagen ab Erhalt des Angebots.
b. Ein Kaufvertrag kommt erst mit der Bestellung der Ware/Dienstleistung per Fax, E-Mail oder dem Postweg zustande. Vertragspartner des Kunden ist ausschließlich die MDC- Networks GmbH.
c. Unwesentliche technische und gestalterische Abweichungen von Beschreibungen und Angaben in Prospekten, Katalogen und schriftlichen Unterlagen sowie Modell-, Konstruktions- und Materialänderungen bleiben vorbehalten, ohne dass hieraus Rechte gegen MDC hergeleitet werden können.
d. Gibt der Kunde eine Bestellung für die nachfolgenden Waren bzw. Warengruppen bei MDC auf, ist ein Widerrufsrecht ebenfalls ausgeschlossen , da diese Waren aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind.

1. Waren, die nach Kundenspezifikationen aus Standardkomponenten konfiguriert werden, wie z.B. individuell konfigurierter Software-Installation, sobald diese genutzt oder in betrieb     genommen werden.
2. Bücher und Software, soweit die Verpackung geöffnet wurde, das Siegel beschädigt oder diese online herunter geladen wurden.
3. Vom Kunden aufgebaute Bausätze oder solche Teile, die von Kunden bereits eingebaut wurden.
4. Batterien, Akkus, Kabel, Leuchtmittel oder ähnliche Artikel, soweit deren Versiegelung oder Verpackung geöffnet, bzw. beschädigt wurde.
5. Sonderbestellungen des Kunden, wie z.B. speziell für den Kunden bestellte Ersatzteile.

e. Sofern nicht anderes vereinbart ist, verstehen sich unsere Preise ab Lager, incl. Der am Tag der Bestellung gültigen Mwst. Sie schließen Fracht, Porto, Versicherung und sonstige Versandkosten nicht ein. Der Kunde ist auch zur Abnahme einer Teillieferung verpflichtet, ohne dass es einer vorherigen Zustimmung bedarf.

 


§3. Widerrufsbelehrung

1. Widerrufsrecht
Endverbraucher: Der Kunde kann den Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) oder durch Rücksendung der Ware widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Ware. Der Widerruf ist zu richten an:


MDC- Networks GmbH
Reklamation
Hardheimer Str. 4
97900 Külsheim


Ausgeschlossen von der Rücksendung sind Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden (s.§2.d.)

Gewerblicher Kunde:

Der Käufer hat die empfangene Ware unverzüglich nach Eintreffen auf Menge, Beschaffenheit und zugesicherte Eigenschaften zu überprüfen. Offensichtliche Mängel hat er unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer  Woche nach Eingang des Liefergegenstandes, schriftlich mitzuteilen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen.

2. Widerrufsfolgen


Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Kann der Kunde die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, muss er der MDC insoweit ggf. Wertersatz leisten. Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Im Übrigen kann der Kunde die Wertersatzpflicht vermeiden, indem er die Sache nicht wie sein Eigentum in Gebrauch nimmt und alles unterlässt, was deren Wert beeinträchtigt. Der Kunde hat die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn er bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht hat. Anderenfalls ist die Rücksendung für ihn kostenfrei. Das Paket sollte ausreichend frankiert sein und die kostengünstigste Versandart gewählt sein. Der Portobetrag wird dann zurück erstattet.

3.  Verfügbarkeitsvorbehalt


Auch trotz sorgfältig ausgewählter Lieferanten kann es einmal vorkommen, dass ein Artikel wider Erwarten augenblicklich oder auf  Dauer nicht mehr lieferbar ist. Daher behält sich die MDC  vor, falls ein Artikel nicht mehr verfügbar ist oder aus rechtlichen Gründen nicht mehr geliefert werden kann, vom Vertrag zurückzutreten. Natürlich wird dem Kunden zuerst ein vergleichbare Artikel vorgeschlagen - dieser wird dann auf Wunsch sofort geliefert.

§4. Preise / Lieferbedingungen / Beschränkung der Haftung von MDC bei Lieferverzug oder Verzug mit der Nacherfüllung (§439 BGB)


a. Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der MDC.
b. Verbindliche Liefertermine oder Lieferfristen müssen gesondert schriftlich vereinbart werden. Andernfalls stellen die genannten Liefer- und Leistungstermine durch MDC nur eine unverbindliche annährende Benennung eines voraussichtlichen Termins dar.
c. MDC gerät auch bei Nichteinhaltung eines verbindlichen Liefertermins nicht in Verzug, wenn die Überschreitung des Liefertermins auf einer ausbleibenden Selbstbelieferung von MDC beruht, und dies MDC nicht zu vertreten hat. Arbeitskämpfe, Verkehrsstörungen und höhere Gewalt befreien MDC für die Dauer der Auswirkung von der Lieferpflicht.
d. Der Kunde ist zum Rücktritt des Vertrages wegen Nichteinhaltung der Lieferfrist erst dann berechtigt, wenn er MDC durch eingeschriebenen Brief eine Nachfrist von mindesten 4 Wochen gesetzt hat, es sei denn, dass MDC einen festen Termin ausdrücklich bestätigt hat.
e. Schadensersatzansprüche des Kunden wegen einer eingetretenen Verzögerung mit der Lieferung der Kaufsache oder mit Vornahme der Nachlieferung sind wie folgt begrenzt: Ein Ersatz des Verzugschadens neben der Leistung (§§ 280 Abs. 2, 286 BGB) ebenso wie statt der Leistung (§§ 280 Abs. 3, 281 Abs. 1 BGB) kann der Kunde nur verlangen, wenn MDC seinen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Der Haftungsausschluss betrifft auch den Anspruch des Kunden wegen des Ersatzes vergeblicher Aufwendungen an Stelle des Schadensersatzanspruches (§ 284 BGB). Der Haftungsausschluss für einfache Fahrlässigkeit gilt nicht, wenn der Schaden in einer der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit (Personenschäden) einer Person besteht.
f. MDC ist berechtigt, irrtümlich falsche angegebene Preise zu berichtigen. Führt die Berichtigung zu einer Preiserhöhung, ist der Kunde zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

§5. Eigentumsvorbehalt

a. Die MDC behält sich das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Bezahlung aller aus der Geschäftsbeziehung des Lieferers mit dem Kunden entstandenen und noch entstehenden Forderungen, gleich welcher Art und welchen Rechtgrundes, vor. Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten die Forderungen der MDC um mehr als 20%, so werden auf Verlangen Sicherheiten des Kunden nach Wahl freigegeben.
b. Sie Weiterveräußerung sowie Verarbeitung, Vermischung, Montage und sonstige Verwertung derVorbehaltsware ist nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr gestattet. Hieraus entstehende Forderungen werden im voraus abgetreten (verlängerter Eigentumsvorbehalt), ohne dass es noch einer gesonderten Abtretungserklärung des Kunden bedarf.
c. Der Kunde darf die Ware weder Verpfänden, noch zur Sicherheit übereignen. Beeinträchtigungen des Vorbehalteigentums (insbesondere durch Pfändungen) hat der Kunde unverzüglich anzuzeigen, und das Bestehen des Eigentumsvorbehaltes gegenüber dem Drittgläubiger eidesstattlich zu versichern.
d. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware muss der Kunde auf das Eigentum der MDC hinweisen und diese unverzüglich schriftlich mitteilen.
e. Diese Rechet der MDC bestehen auch dann, wenn die gesicherten Forderungen bereits verjährt sind. In der Rücknahme, sowie der Pfändung der Vorbehaltsware durch die MDC liegt kein Vertragsrücktritt.


§6. Pflichten des Kunden

a. Der Kunde ist verpflichtet, bei der Bestellung wahrheitsgemäße Angaben zu machen. Insbesondere hat der Kunde unverzüglich Änderungen der überlassenen Kontaktdaten gegenüber MDC anzuzeigen.
b. Der Kunde hat die ihm übermittelten Zugangsdaten geheim zu halten. Sofern der Kunde die Daten an Dritte weitergibt oder sonst die Nutzung des Dienstes durch Dritte verantwortlich ist, haftet er für die, bei der MDC entstandenen Schäden.
c. Für den Fall, dass der Kunde unbegründet die Annahme einer Warensendung verweigert, behält sich die MDC den Weiterverkauf des Produktes/ der Ware vor.
d. Für weiteren Fall einer Annahmeverweigerung muss der Kunde beachten, dass das entstandene Porto, sowie einer Bearbeitungspauschale in Höhe von 7,50 EUR ihm in Rechnung gestellt wird.


§7. Zahlung

a. Falls nicht anders vereinbart, erfolgt die Übergabe oder Lieferung der Rechnung gegen Barzahlung oder Vorkasse.
b. Sämtliche zahlungen werden grundsätzlich auf die älteste Schuld angerechnet.
c. Wenn ein Kunde seinen Zahlungen nicht nachkommt, seine Zahlungen einstellt oder seine Bank einen Scheck oder eine Lastschrift nicht einlöst, werden sämtliche Forderungen der MDC gegenüber dem Kunden, unabhängig von ihrer sonstigen Fälligkeit sofort zur Zahlung fällig. Gleiches gilt bei bekannt werden von Umständen, die die Kreditwürdigkeit des Kunden nachhaltig in Frage stellen. Die MDC ist in diesem Fall außerdem berechtigt bei weiteren Lieferungen Vorauszahlungen bzw. Sicherheitsleistungen zu verlangen. Ebenso ist die MDC berechtigt, bereits bestellte Ware nicht an den Kunden auszuliefern, bis alle offenen Rechnungen beglichen sind.
d. Gerät der Kunde mit seinen Zahlungsverpflichtungen in Verzug, so ist die MDC berechtigt, vom betreffenden Zeitpunkt an Zinsen in gesetzlich festgelegter Höhe zu berechnen.
e. Die MDC ist berechtigt, nach schriftlichen Informationen an den Kunden, Zahlungen zunächst auf dessen älteste Schulden anzurechnen. Sind bereits Kosten und zinsen angefallen, so ist MDC berechtigt, die Zahlungen zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung anzurechnen.
f. Gegen Zahlungsansprüche der MDC steht dem Kunden ein Aufrechterhaltungsanspruch nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung zu. Ein Zurückbehaltrecht des Kunden besteht nicht.


§8. Mängelanzeige / Rechte des Kunden bei Mängeln / Beschränkung der Schadensersatzansprüche bei Mängeln der Kaufsache nach §437 Ziffer 3 BGB

a. Bei Problemen jeder Art mit der Bestellung, der Ware oder der Lieferung steht der Support dem Kunden zur Verfügung. Der Support ist unter folgenden Kontakten zu erreichen: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! Sie müssen JavaScript aktivieren, damit Sie sie sehen können. . Ueber die dem Kunden gegenüber MDC bestehenden Mängelrechte hinaus, übernehmen viele Hersteller zudem die Garantie für ihre Produkte. Einzelheiten dazu finden sich in den Unterlagen, die der gelieferten Ware beiliegen.
b. Dem Kunden wird im Rahmen seiner Mängelanzeige eine RMA- Nummer erteilt. Diese ist bei jeder weiteren Korrespondenz im Rahmen der Abwicklung von Mängelrechten anzugeben, um eine Bearbeitung zu ermöglichen. Die Vergabe einer RMA- Nummer bedeutet nicht die Anerkennung des behaupteten Mängels.
c. Der Kunde ist verpflichtet, offensichtliche Mängel (mangelhafte Lieferung oder Falschlieferung) an der gelieferten Ware binnen einer Frist von 14 Tagen gegenüber MDC anzuzeigen. Danach kann ein Gewährleistungsanspruch auf diese Mängel nicht mehr gestützt werden.(gewerbliche Kunden s. auch §2.1.)
d. Sollte die gelieferte Kaufsache mangelhaft sein, kann der Kunde Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) verlangen. Im Falle eines Mangels behält sich die MDC vor, das defekte Gerät auszutauschen. Maßgebend für den Garantieaustausch sind die Bestimmungen des jeweiligen Geräteherstellers. Im übrigen gelten diesbezüglich Vorschriften des §439 BGB. Außerdem gelten die gesetzlichen Vorschriften, sofern nicht nachfolgend davon abweichende Regelungen getroffen sind. Schlägt die Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehl, weil die z.B. unmöglich ist, zweimal misslingt, oder sie nicht innerhalb der angemessenen Frist erfolgt, kann der Kunde nach seiner Wahl den Kaufpreis durch Herabsetzung der Vergütung mindern (§441 BGB) oder vom Vertrag zurücktreten.
e. Der Anspruch des Kunden auf Schadensersatz wegen eines Mangels der verkauften Sache (§437 Ziffer 3 in Verbindung mit §440, 280, 281, 283, und 311a sowie 284 BGB) uns auf Ersatz vergeblicher Anwendungen (§437 Ziffer 3 in Verbindung mit §284 BGB) wird ausgeschlossen.
f. Von dem vorstehenden Haftungsausschluss ausgenommen sind jedoch
-Ansprüche des Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit (Personenschäden), wenn MDC die Pflichtverletzung zu vertreten hat, nicht berührt.
- Schadensersatz- oder Aufwendungsersatzansprüche des Kunden, wenn die Schäden auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von MDC beruhen.
- die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz
- z.B. bei Schäden an privat genutzten Sachen des Kunden, welche hierdurch in keiner Weise beschränkt wird.
- Ansprüche des Kunden, wenn MDC den Mangel arglistig verschwiegen hat oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Kaufsache übernommen hat. Die Produktbeschreibung im Bereich der MDC stellen keine solchen Garantien für die Beschaffenheit dar.
- Ansprüche des Kunden, wenn MDC ein Beschaffungsrisiko hinsichtlich der zu liefernden Sache übernommen hat.
g. Hat der Kunde gegenüber MDC in berechtigter Weise Mängel der Kaufsache oder der erfolgten Nachlieferung gerügt/ geltend gemacht, so hat der Kunde MDC die dadurch entstehenden Schäden und Aufwendungen zu erstatten, mindestens aber eine Bearbeitungspauschale in Höhe von 15,-- EUR je unberechtigter Rüge. Dies gilt nur, sofern der Kunde diesbezüglich der Vorwurf des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit trifft. Dem Kunden bleibt es unbenommen, den Nachweis zu erbringen, dass entweder gar kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist, als der pauschal angegebene Betrag.


§9. Haftung

a. Die nachstehenden Haftungsbeschränkungen ergänzen die speziellen Haftungsbeschränkungen in Ziffer 7. für den Schadensersatz und Ersatz vergeblicher Aufwendungen wegen Mängeln an der Kaufsache und Ziffer 3. Buchstabe f. wegen Verzugs der Lieferung bzw. Verzugs mit der Nacherfüllung.
b. Bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit haftet MDC stets uneingeschränkt.
c. Eine Haftung bei einfacher Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen es sei denn, es handelt sich um die Verletzung vertraglicher Hauptpflichten oder vertragswesentlicher Nebenpflichten (so genannte Kardinalpflichten).
d. Die in Ziffern 7.b und 7.c genannten Grundsätze finden auch bei vorvertraglicher oder außervertraglicher (deliktischer) Haftung Anwendung.
e. Eine Haftung bei Personenschäden oder nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt die vorstehenden Regelungen unberührt.


§ 10. Schulungen

a. Anmeldungen und Absagen zu den von MDC angebotenen Schulungen bedürfen schriftlicher Form.
b. Wird die Absage 3 oder weniger Tage vor Schulungsbeginn eingereicht, stellen wir 50 % des Gesamtbetrages in Rechnung. Ausnahmen hiervon sind Absagen, die einen Ersatztermin zur folge haben.
c. Wegen unvorhersehbarer Gründe darf die MDC Schulungen kurzfristig absagen (Krankheit des Dozenten). In solche Fällen wird der Kunde sofort benachrichtigt und es erfolgt eine Absprache für einen Ersatztermin.


§ 11. Datenverarbeitung und Datenschutz

a. MDC speichert über den Kunden personenbezogene Daten mit automatischer Datenvereinbarung.
b. MDC verpflichtet sich, die vom Kunden gespeicherten Daten vertraulich zu behandeln und eine Weitergabe an Dritte zu unterlassen. Sollte der Kunde eine Änderung oder eine Löschung dieser Daten wünschen, so ist dies schriftlich der MDC anzuzeigen.


§ 12. Domainhosting, Webseitengestaltung

a. MDC stellt dem Kunden über einen Provider Speicherplatz zur Verfügung. Der kunde hat weder dingliche Rechte an dem Server noch ein Recht auf Zutritt zu den Räumlichkeiten, in denen sich der Server befindet. Neben der Bereitstellung des Servers schuldet der Anbieter sein Bemühen, die vom Kunden vertragsgemäß auf dem Server gespeicherten Daten über das vom Anbieter zu unterhaltende Netz und das damit verbundene Internet für die Öffentlichkeit abrufbar zu machen. Der Anbieter gewährleistet eine Erreichbarkeit von 99,9 % im Jahresdurchschnitt. Der Anbieter ist für die Erreichbarkeit nur insoweit verantwortlich, als die Nichtabrufbarkeit auf den von ihm betriebenen Teil des Netzes oder den Server selbst zurückzuführen ist. Der Anbieter ist für die Abrufbarkeit nur insoweit verantwortlich, als der Nichtzugang ausschließlich auf den von ihm betriebenen Teil des Netzwerkes zurückzuführen ist.
b. Soweit sich nicht aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung etwas anderes ergibt, hat der Vertrag eine Laufzeit von einem Jahr und verlängert sich jeweils um den selbigen Zeitraum, wenn der Vertrag nicht drei Monate vor Ende der jeweiligen Laufzeit gekündigt wird.
c. Die ordentliche und außerordentliche Kündigung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
d. Unberührt bleibt das Recht beider Vertragspartner zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund. Ein wichtiger Grund für den Anbieter liegt dann vor, wenn mindestens einer der folg. Sachverhalte vorliegt:
- der Kunde befindet sich mit der Zahlung der Entgelte mehr als 20 Kalendertage in Verzug,
- der Kunde verstößt trotz Abmahnung schuldhaft gegen die vertragliche Pflicht,
- der Kunde beseitigt trotz Abmahnung nicht innerhalb angemessener Frist eine Vertrags- oder Rechtsverletzung.
Eine Abmahnung ist entbehrlich, wenn es sich um einen Verstoß handelt, der die Fortsetzung des Vertrages für den Anbieter unzumutbar ist. Dies ist insbesondere der Fall:
- bei offensichtlichen und gravierenden Vertrags- oder Rechtsverstößen, wie z.B. der Speicherung oder des zum Abruf Bereithalten von Inhalten im Sinne des § 4 des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages oder offensichtlich urheberrechtliche geschützter Software bzw. audiovisueller Inhalte ( Musik, Videos, etc.)
- bei strafbarer Ausspähung oder Manipulation der Daten des Anbieters oder anderen Kunden des Anbieters durch den Kunden.
e. Der Kunde darf keine Emails mit jeweils gleichem Inhalt ohne Einverständnis des jeweiligen Empfängers massenhaft (sog. „Spam“) über die Systeme des Providers, sowie über diesen registrierte Domains versenden oder mittels „Spam“ über den Anbieter registrierte Domainnamen bzw. bei diesem gehostete Inhalte bewerben. Der Nachweis einer Einwilligung (vgl. hierzu § 3 Absatz 1 TDDSG) des jeweiligen Empfängers obliegt dem Kunden.
f. Die Höhe der vom Kunden an den Anbieter zu bezahlenden Entgelte und der jeweilige Abrechnungszeitraum ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung des vom Kunden gewählten Tarifs. Die nutzungsunabhängigen Entgelte werden monatlich im Voraus fällig, die nutzungsabhängigen Entgelte mit Rechungsausstellung.
g. Befindet sich der Kunde mit mehr als 20 Tage im Zahlungsverzug ist der Anbieter berechtigt, den Account zu sperren (Ziffer 12.1) oder außerordentlich zu kündigen.
h. Der Anbieter ist berechtigt, die Entgelte angemessen zu erhöhen. Dies entspricht einer jährlicher Erhöhung von 5%.
i. Web-Seiten werden im HTML-Standard programmiert und für den – unserer Meinung nach – besten Browser (Mozilla / Firebird), sowie den verbreitesten Browser (Microsoft Internet Explorer) konzipiert und getestet. Anwendungen für andere Web-Browser, Plattformen und Betriebssysteme müssen ausdrücklich vereinbart werden.
j. Ohne andere Abmachungen wird die MDC auf der Kundenhomepage als Beraterfirma bzw. als Urheber des Layouts erwähnt. Die MDC darf ihr Logo an geeigneter Stelle platzieren und erhält einen Hyperlink auf die Homepage der MDC.
k. Das Nutzungsrecht für graphische Elemente (z.B. Icons), Textreaktionen und Programme bleibt ohne anders lautende Abmachung auf die in Auftrag gegebene Website und Sprache beschränkt. Weitergehende Nutzungen (Sprachadaptionen, Verwendung in Print- oder elektronischen Medien, Weiterverkauf oder Vermietung) bedürfen der ausdrücklichen Genehmigung der MDC.
l. Der Kunde ist für den Inhalt des Werkes – gleich welcher Art – selbst verantwortlich. Mit Erteilung des Auftrages sichert der Kunde zu , keine Inhalte zu veröffentlichen, die öffentlichen Anstoß erregen, politische extremistische Positionen vertreten, Personen verunglimpfen oder sonst irgendwie gegen geltendes Recht ( vor allem auch Urheber- und sonstige Schutzrechte) verstoßen. Der Kunde stellt die MDC von jeglicher Haftung und Ansprüche Dritter frei.


§ 13. Sonstiges / Gerichtsstand

a. Der Vertrag unterliegt ausschließlich deutschem Recht. UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen. Sofern vom kunden Informationen in verschiedenen Sprachen zur Verfügung gestellt werden, geht die deutsche Fassung vor.
b. Ein Recht zur Aufrechterhaltung steht dem Kunden nur wegen unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche zu.
c. Ein Zurückbehaltungsrecht besteht für den Kunden nur hinsichtlich Gegenansprüchen aus dem einzelnen Kaufvertrag.
d. Nebenabreden oder Abweichungen von diesen AGB bedürfen der Schriftform, wobei eine bestätigte Email ausreichend ist. Nebenabreden sind nicht getroffen.
e. Von diesem Vertrag abweichende Vereinbarungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart werden. Für alle Verträge und/oder deren Durchführung gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Soltten einzelne Regelungen dieser Geschäftsbedingungen nicht den gesetzlichen Bestimmungen der Bundesrepublik Deutschland entsprechen, treten die hierfür vorgesehenen gesetzlichen Bestimmungen in Kraft. Die nicht betroffenen Regelungen bleiben hievon unberührt. Erfüllungsort für alle Leistungen der MDC ist 97877 Wertheim. Gerichtsstand ist ebenfalls Wertheim.